So das Gericht in seinem Urteil vom 23. November 2023 (Az.: 2 U 99/22) im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem ein Anspruch aus einer Unterlassungserklärung auf Vertragsstrafe geltend gemacht wurde, der sich auf eine Verletzung von Patentrechten bezog.
OLG Düsseldorf: Durch Rechtsanwaltskanzlei verfasste Unterlassungserklärung kann AGB-Regelungen unterfallen-> Vertragsstrafeklausel mit uneingeschränktem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs ist dann Verstoß gegen § 307 I BGB
