So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2024 (Az.: 16 W 93/23) zur Kostentragungslastverteilung nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einem Rechtsstreit. Hier wurden dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
OLG Düsseldorf: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO begründet Schuldverhältnis; Wird Monatsfrist des Art. 12 III 1 DSGVO nicht eingehalten, so tritt ohne Mahnung Verzug nach § 286 II 2 BGB ein
