So das Gericht im Rahmen einer Entscheidung über eine sofortige Beschwerde in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Bereich des Wettbewerbsrecht. In dem Beschluss vom 7. November 2022 (Az.: 6 W 72/22) war die Aussage „Erst Produkte kopieren & klauen“ im Rahmen eines Postings in einem sozialen Netzwerk zu bewerten. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dort $ 4 Nr.1 UWG.
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