So das Gericht in seinem Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 6 U 188/24) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Vertrieb eines Arzneimittels, bei dem das in Anspruch genommene Unternehmen bezogen auf ein Arzneimittel erst Vorprüfungen auf dem Weg zur erforderlichen Zulassung als Arzneimittel durchgeführt.