So das Gericht in seinem Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 6 U 188/24) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Vertrieb eines Arzneimittels, bei dem das in Anspruch genommene Unternehmen bezogen auf ein Arzneimittel erst Vorprüfungen auf dem Weg zur erforderlichen Zulassung als Arzneimittel durchgeführt.
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