So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 15. Mai 2024 (Az.: 5 U 133/22) im Rahmen eines Rechtsstreits rund entstandene Kosten der Implementierung in Form von Lizenz- und Beratungskosten.
OLG Frankfurt a.M.: Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden ERP-Systems ist meistens ein Vertrag mit Elementen aus dem Dienst- und Werkvertragsrecht
