So unter das Gericht in seinem Urteil vom 26. September 2024 (Az.: 5 U 45/24) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zwischen zwei Mitbewerbern im Bereich des Handels und des Verkaufs von Kfz-Reifen. Unter anderem wurde dabei mit der benannten Angabe geworben. Das Gericht sah dort, entgegen dem Landgericht, dass eine erlassene einstweilige Verfügung in diesem Punkt nach Widerspruch wieder aufhob, eine relevante Irreführung nach § 5 UWG.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Bochum: Werbung mit Siegel „Focus Top Mediziner“ ohne weitere Erläuterungen auf Internetseite ist wettbewerbswidrig
- OLG München: Selbst wenn Landgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Fristverlängerung um einen Tag zustimmt, kann das Berufungsgericht den Wegfall der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 UWG in Wettbewerbsstreitsache annehmen
- OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Kennzeichenrechtsstreit nach § 140 III MarkenG widerlegt, wenn zwischen Kenntniserlangung der behaupteten Rechtsverletzung und Stellung eines Antrages auf einstweilige Verfügung mehr als 8 Wochen vergehen
- OLG Hamburg: Werbung mit der Angabe „Vergleichsportal“ und/oder „größtes Vergleichsportal“ durch Onlineshop irreführend nach § 5 UWG, wenn ausschließlich Waren im Namen und/oder auf Rechnung eines Unternehmens der eigenen Unternehmensgruppe angeboten werden
- OLG Nürnberg: Kündigungsbutton für Kündigung eines Abo-Ticktes im ÖPNV, der nur in einem geschützten Kundenbereich verfügbar ist, verstößt gegen § 312k BGB