So das Gericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az.: 6 U 45/24) in einem Rechtsstreit mit einem Umwelt- und Verbraucherschutzverband. Das Luftfahrtunternehmen hatte die Angabe „CO2-neutral reisen “auf der Startseite des Internetauftritts verwendet und dabei unmittelbar die weitere Angabe „Zusammen machen wir Fliegen nachhaltiger. CO2-Emissionen ausgleichen und abheben“ verwendet. Über eine anklickbare Schaltfläche wurde nach einem Klick auf diese weiteren Informationen erteilt. Diese reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus.