So das Gericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 2024 (Az.: 29 U 340/23 e) im Rahmen eines Rechtsstreits der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. mit einem Energieversorger. Die zugrundeliegende Handlung war auch in der Berufungsinstanz hinsichtlich der rechtlichen Bewertung nicht mehr angegriffen worden. Das Gericht bejahte den Rechtsversto.
OLG München: Beschränkung der Kontoverbindungen im Rahmen der SEPA-Lastschrift auf Konten im EU-Raum ist Verstoß gegen Art. 9 SEPA-Verordnung -> Damit auch Verstoß gegen § 3a UWG
