So das Gericht in seinem Endurteil vom 31. Juli 2024, Az.: 7 U 351/23 e, in einem Rechtsstreit, in dem unter anderem die außerordentliche Beendigung eines Anstellungsvertrages als Vorstand einer AG streitig war.Das Gericht sah in Fällen, in denen geschäftliche E-Mails auch an eine privat genutzte E-Mail-Adresse geschickt wurden, zunächst einen Verstoß gegen die DSGVO.
OLG München: Die Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an einen privat genutzten E-Mail-Account stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar->die Folge kann eine außerordentliche Kündigung eines Vorstandanstellungsvertrag einer AG sein
Arbeitsrecht, Datenschutz/Datensicherheit
