Dann, so das Gericht mit Endurteil vom 24. September 2024 (Az.: 3 U 460/24 UWG), liegt eine Irreführung durch Unterlassen nach §§ 5a I, II, § 5b I 3, Abs. 4 UWG vor. So entschieden in dem Rechtsstreit eines Lebensmittelverkäufers mit einem qualifizierten Wirtschaftsverband. Auf die am 26. September 2024 ergangene Entscheidung des EuGH (Az.: C-330/23) kam es nach Ansicht des Gerichts nicht an, auch wenn das Gericht sich umfangreich zu § 11 PAngV äußert. Für das Gericht liegt eine Irreführung durch Unterlassen vor.
OLG Nürnberg: Werbung mit einem Preisnachlass ist wettbewerbswidrig, wenn der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, auf den sich die Preisermäßigung bezieht, für den Verbraucher im Rahmen der Werbung nur schwer ermittelt werden kann.
