Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
LG München I: Teaser für werbliche Beiträge, dargestellt neben Teasern für redaktionelle Inhalte, müssen durch Online-Zeitung auch als solche kenntlich gemacht werden; Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 5a Abs. 4 UWG und § 3a UWG iVm §§ 22 MStV, 6 I 1 DDG vor
So das Gericht in seinem Endurteil vom 09.Juli 2024 (Az.: 1 HK O 12576/23) in einem Rechtsstreit des Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. mit einem Anbieter einer Online-Zeitung. Dieser hatte zwischen Teasern, also Vorschautexten mit Bezug zu verlinkten ausführlichen Darstellungen, für werbliche Beiträge diese gerade nicht als Werbung gekennzeichnet und diese Teaser waren zwischen Teasern zu redaktionellen Inhalten dargestellt. Zu Unrecht, wie das Gericht in seinem Urteil feststellte, und das beklagte Unternehmen unter anderem zur Unterlassung verurteilte.
BGH: keine Ansprüche aus dem Urheberrecht eines Fotografen gegen Verwender, wenn diese Fotos aus Räumlichkeiten im Internet veröffentlichen und dabei eine Fototapete darstellen, die Fotos des Fotografen enthalten
So das Gericht in den Entscheidungen vom 11. September 2024, Az.: I ZR 139/23, Az.: I ZR 140/23 und Az.: I ZR 141/23. In der bisher vorliegenden Pressemitteilung führt das Gericht aus, dass eine konkludente Einwilligung des Fotografen als Urheber vorliegt, da nach allgemeiner Lebenserfahrung mit der Veröffentlichung von solchen Fotos zu rechnen sei. Dieser Grundsatz gelte auch dann, so das Gericht in der Entscheidung Az.: I ZR 140/23, wenn eine Agentur die Verwendung der Fotos verwendet, die in Räumlichkeiten von Käufern der Fototapete erstellt wurde.
BGH: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise müssen auf dem Kennzeichnungsetikett von Liquids für E-Zigaretten in einem visuellen Zusammenhang dargestellt werden
Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 3a UWG vor. So das Gericht in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 (Az.: I ZR 164/23) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen, dass sog. Liquids herstellt und vertreibt.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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