Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

OLG Bamberg: Fitnessstudio muss bei Werbung für Laufzeitverträge Gesamtpreis für gesamte Laufzeitzeit angeben und nicht nur den Preis pro Monat -> Verstoß gegen §§ 5a I, 5b I Nr. 3 UWG

OLG Bamberg: Fitnessstudio muss bei Werbung für Laufzeitverträge Gesamtpreis für gesamte Laufzeitzeit angeben und nicht nur den Preis pro Monat -> Verstoß gegen §§ 5a I, 5b I Nr. 3 UWG

So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 13. März 2024  (Az.: 3 U 4/24 e), mit dem das Gericht in einem Rechtsstreit einer Verbraucherschutzorganisationen gegen den Betreiber von Fitnessstudios auf die Erfolglosigkeit des eingelegten Rechtsmittels der Berufung hinwies. Das beklagte Unternehmen hatte in der Werbung für unterschiedliche Verträge, die eine Laufzeit von 12 Monaten und 23 Monaten hatten, nur den Preis pro Monat angegeben sowie den Anfall einer einmaligen Verwaltungspauschale und einer “Energie- & Hygienepauschale“. Das Gericht sah hier, wie auch das Landgericht in der ersten Instanz, einen Rechtsverstoß und damit eine Irreführung durch Unterlassen nach §§ 5a I, 5b I Nr. 3 UWG, da im Rahmen der Werbung eine entsprechende Angabepflicht des Gesamtpreises bestehe. Das Argument des beklagten Unternehmens, dass die Berechnung vorab nicht möglich sein, wies das Gericht zurück.

LG Hamburg: „Alter Wein in neuen Schläuchen“- Fehlende Informationen zum Widerrufsrecht bei Angeboten an Verbraucher über Onlineshop sind Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: „Alter Wein in neuen Schläuchen“- Fehlende Informationen zum Widerrufsrecht bei Angeboten an Verbraucher über Onlineshop sind Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Dies ist ein „alter Hut“ im Bereich des E-Commerce-Rechts. Es gibt aber immer wieder Abmahnungen in diesem Bereich, die dann auch in einem Gerichtsverfahren münden. In einem solchen hat das Gericht in seinem Urteil vom 19. April 2024 (Az.: 416 HKO 26/23) den Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wettbewerbsverband und einem Unternehmen entschieden, dass einen Onlineshop betrieb. Dieses hatte keine Informationen zum Widerrufsrecht verfügbar gemacht. Darauf wurde es zur Unterlassung im Rahmen eines Versäumnisurteils verurteilt, dass auch nach Einspruch bestand, hatte.

OLG Nürnberg: Blickfangwerbung mit Angabe „20% auf alle Ostersüßwaren“ irreführend, wenn über Erläuterung einer in der Angabe enthaltenen Fußnote bestimmte Ostersüßwaren von der Preisreduzierung ausgenommen sind

OLG Nürnberg: Blickfangwerbung mit Angabe „20% auf alle Ostersüßwaren“ irreführend, wenn über Erläuterung einer in der Angabe enthaltenen Fußnote bestimmte Ostersüßwaren von der Preisreduzierung ausgenommen sind

So das Gericht in seinem Endurteil vom 23. Juli 2024 (Az.: 3 U 392/24) in einem Gerichtsverfahren, in dem die Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. gegen ein Lebensmittelhandelsunternehmen wegen einer konkreten Bewerbung den entsprechenden Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht hatte. Das Gericht sieht eine Irreführung nach § 5 UWG, da es sich bei der Angabe um eine „dreiste Lüge“ handele, die nicht über eine Erläuterung im Fußnotentext klargestellt werde könne.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!

Datenschutz

4 + 6 =

Diese Seite ist ein Angebot von:

Volke Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Hauptsitz der Gesellschaft:
Hochstraße 61
45731 Waltrop
Germany

T 02309 – 78755-0
F 02309 – 78755-11

Zweigstelle Mittenwald
Arnspitzstrasse 9
82481 Mittenwald
T 08823 93 78 144
F 02309 78 75 511

info@volke.legal

 

Termine und Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Freitag: geschlossen

Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.

Weitere spannende Informationen