Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
So das Gericht in seinem Urteil vom 14. März 2024 (Az.: 34 O 41/23) in einem Gerichtsverfahren gegen ein Unternehmen, dass einen Onlineshop betreibt. In dem Verfahren war unter anderem ein Unterlassungsanspruch gelend gemacht worden, da ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht unverzüglich, aber auch binnen der Frist von einem Monat nach Art. 12 III 1 DSGVO erfüllt hat.
OLG Nürnberg: Unangemessene Benachteiligung durch Vorgehensweise einen E-Commerce-Anbieters, der Vorkasse von Kunden mittels Zahlungsoption binnen 7 Tagen ab Bestelleingang verlangt, den Vertragsschluss aber mit Zustellung der Ware in den AGB regelt
Dann, so das Gericht in seinem Endurteil vom 30. Januar 2024 (Az.: 3 U 1594/23), liegt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 II 1 BGB vor. So das entschieden für ein Onlineverkaufsangebot, dass für den Vertragsschluss in den AGB folgende Regelung enthalten hatte: „Der Vertrag kommt in deutscher Sprache durch Zustellung der Ware zustande“ Gleichzeitig für als Zahlungsoption „Vorkasse“ angeboten. Danach war der Verbraucher verpflichtet, die Vorkasseleistung binnen sieben Tagen nach Bestelleingang aufgrund einer Rechnungstellung zu leisten.
LG Traunstein: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegen SCHUFA, wenn Anspruch nicht hinreichend dargelegt und bewiesen werden kann
So das Gericht in seinem Endurteil vom 22. Mai 2024, Az.: 6 O 2465/23. In dem Rechtsstreit waren verschiedene, durch den Kläger geltend gemachte Ansprüche streitig. Unter anderem hatte der Kläger mindestens 5.000 EUR Schadensersatz auf Basis von behaupteten Datenschutzrechtrechtsverletzungen begehrt. Das Gericht wies die Datenschutzrechtsverletzung als nicht bestehend zurück.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!
Diese Seite ist ein Angebot von:
Volke Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hauptsitz der Gesellschaft:
Hochstraße 61
45731 Waltrop
Germany
T 02309 – 78755-0
F 02309 – 78755-11
Zweigstelle Mittenwald
Arnspitzstrasse 9
82481 Mittenwald
T 08823 93 78 144
F 02309 78 75 511
Termine und Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.