Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
OLG Zweibrücken: Überlässt der Ehepartner seinen E-Mail-Account nebst Passwort, kann Anscheinsvollmacht und damit Stellvertretung für über diesen E-Mail-Account verschickte Willenserklärungen entstehen
So das Gericht in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az.: 1 U 20/24) in einem Rechtsstreit einer Ehefrau mit einer Versicherung um Ansprüche aus einem Versicherungsfall. Der „Clou“ des Falls war, dass der Ehemann mit der Versicherung bereits einen umfassenden Vergleich abgeschlossen und dazu eine E-Mail im Namen der Klägerin über deren E-Mail-Account geschickt hatte. Zu diesem hatte der Ehemann Zugriff, dass Passwort und über einen längeren Zeitraum hinweg darüber für die Ehefrau private und geschäftliche E-Mails in deren Namen verschickt. So konnte die beklagte Versicherung, so das Gericht, von einer Anscheinsvollmacht und damit einer wirksamen Stellvertretung bei Abschluss des Vergleichs ausgehen. Auch aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen.
EuGH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 I h) bei Einsatz automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) umfasst in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form erteilte Information zu Verfahren und Grundsätzen
So das Gericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2025 (Az.: C‑203/22) in einem Vorabentscheidungsersuchen des VG Wien zu einem dort zu entscheidenden Fall zu Auskünften, die gegenüber einem Unternehmen für Bonitätsauskünfte geltend gemacht worden waren, dass auch Technik im Rahmen des Art.22 DSGVO eingesetzt hatte.
BFH: Für eine Klage aus Auskunft nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Finanzamt sind die Verwaltungsgerichte zuständig
So das Gericht in seinem Beschluss vom 24. Januar 2025 (Az.: IX B 99/24), mit dem sich das Gericht für sachlich unzuständig erklärte. Es handelt sich nach Ansicht des Gerichts um einen Rechtsstreit, der unter Berücksichtigung des § 40 I VwGO vor den Verwaltungsgerichten zu führen ist.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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