Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

LG Berlin: Check-out-Seite im Onlineverkaufsangebot – Wesentliche Merkmale von Waren müssen dort angegeben werden->Verlinkung nicht ausreichend->Material ist bei Bekleidungsstücken wesentliches Produktmerkmal

LG Berlin: Check-out-Seite im Onlineverkaufsangebot – Wesentliche Merkmale von Waren müssen dort angegeben werden->Verlinkung nicht ausreichend->Material ist bei Bekleidungsstücken wesentliches Produktmerkmal

So entschieden in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eines qualifizierten Wettbewerbsverbandes gegenüber einem Unternehmen, dass einen Onlineshop betrieb. Dieses hatte für Bekleidung die Detailangaben zur beworbenen Ware auf den Produktdetailseiten angeben, aber nicht auf der Produktübersichtsseite und auf der Bestellabschlussseite selbst dargestellt. Auf der Bestellabschlussseite konnte per Verlinkung die Information eingeholt werden. Dies ist, so das Gericht in seinem Urteil vom 7. November 2023 (Az.: 91 O 69/23), nicht mit den rechtlichen Vorgaben des § 312j II BGB vereinbar.

AG Lörrach: Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO in Form von Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO

AG Lörrach: Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO in Form von Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO

So das Gericht in seinem Urteil vom 5. Februar 2024 (Az.: 3 C 661/23) in einem Rechtsstreit rund um einen widerrufenen Energielieferungsvertrag. Der Kläger hatte unter anderem einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO außergerichtliche mittels anwaltlichem Schreiben geltend gemacht. Da der Anspruch begründet war, sind nach Ansicht des Gerichts auch die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwaltes als Schadensersatz zu tragen.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!

Datenschutz

10 + 5 =

Diese Seite ist ein Angebot von:

Volke Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Hauptsitz der Gesellschaft:
Hochstraße 61
45731 Waltrop
Germany

T 02309 – 78755-0
F 02309 – 78755-11

Zweigstelle Mittenwald
Arnspitzstrasse 9
82481 Mittenwald
T 08823 93 78 144
F 02309 78 75 511

info@volke.legal

 

Termine und Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Freitag: geschlossen

Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.

Weitere spannende Informationen