Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
EU-Parlament beschließt erste Richtlinie zum Thema „Greenwashing“ und Informationspflichten zur Nachhaltigkeit von Produkten
Es steht noch die Zustimmung des EU-Rates dazu aus. Allerdings ist damit zu rechnen, so dass hier die erste von zwei Richtlinien in absehbarer Zeit beschlossen und dann ich deutsches Recht umgesetzt werden muss. Mit der nunmehr am 17. Januar 2024 beschlossen Richtlinie mit dem Namen „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen“ wird es zu Anpassungen folgender Richtlinien kommen (der Autor hat die Auswirkungen auf deutsche Gesetze hinzugefügt):
- Richtlinie 2005/29/EG
- Auch UGP-Richtlinie genannt
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Begriffsbestimmungen nach § 2 UWG
- Irreführende geschäftliche Handlungen nach § 5 UWG
- Wesentliche Informationen nach § 5 b UWG
- „schwarze Liste“ (Anhang zu § 3 III UWG)
- Richtlinie 2011/83/EU
- Verbraucherrechte-Richtlinie
- Informationspflichten bei Verbraucherverträgen nach dem EGBGB
- Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach dem EGBGB
Link auf das am 17. Januar 2024 verabschiedete Dokument (Achtung: es öffnet sich ein .pdf-Dokument):https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0018_DE.pdf
OLG Hamburg: Außerhalb des UWG kein Unterlassungsanspruch eines Unternehmens, dass Produkte nicht Bestandteil eines Warentests werden, der Anforderungen der Rechtsprechung an zulässigen Warentest nicht erfüllt
So das Gericht in seinem Urteil vom 19. Dezember 2023 (Az.: 7 U 13/19) in einem Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen, dessen Produkte getestet worden waren, und dem Unternehmen, dass den Test angeboten hatte. Das Gericht sieht keinen Eingriff in die Rechte, die durch die §§ 823,824,826 BGB geschützt werden, und damit auch keinen Unterlassungsanspruch analog § 1004 I 2 BGB.
ArbG Suhl: Beantwortung eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO per unverschlüsselter E-Mail verstößt gegen Art.5 I lit.f) DSGVO
So das Gericht in seinem Urteil vom 20. Dezember 2023 (Az.: 6 Ca 704/23) in einem Verfahren auf Zahlung eines Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO. Einen Schaden hatte der Kläger nicht ausreichend dargelegt und bewiesen, so dass die Klage abgewiesen wurde.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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