Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

BGH: Konzept, ein Emotionsschlagwort als Produktnamen zu verwenden, kann nicht wettbewerbliche Eigenart nach § 4 Nr.3 UWG begründen

BGH: Konzept, ein Emotionsschlagwort als Produktnamen zu verwenden, kann nicht wettbewerbliche Eigenart nach § 4 Nr.3 UWG begründen

Unter anderem dies hat der BGH in seinem Urteil vom 7. Dezember 2023 (Az.: I ZR 126/22) entschieden und dabei einen Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückgewiesen. In dem Rechtsstreit ist die Frage von Ansprüchen aufgrund des Leistungsschutzes nach § 4 Nr.3 UWG in Bezug auf süße Brotaufstriche für das Frühstück zu klären. Unter anderem hat der BGH es als rechtsfehlerhaft angesehen, dass das Wort „Glück“ durch das Berufungsgericht als mitprägend für die wettbewerbliche Eigenart und damit auch für die Verwirklichung des Tatbestandes angesehen wurde.

LG Köln: Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzung durch Fotonutzung auf ausländischer Internetseite-> Bezug nur auf Rechtsverletzung des deutschen Urheberechts durch Gericht sanktionierbar

LG Köln: Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzung durch Fotonutzung auf ausländischer Internetseite-> Bezug nur auf Rechtsverletzung des deutschen Urheberechts durch Gericht sanktionierbar

Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az.: 14 O 292/22) in einem Gerichtsverfahren rund um Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu einer Urheberrechtsverletzung auf einer italienischen Internetseite zu entscheiden. Bei dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch nahm das Gericht eine Halbierung der Forderung des Klägers vo.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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