Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

OLG Frankfurt a.M.:Wenn in Markensache Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz tätig ist & das „kleine 1×1“ des Markenrechts im Rechtsstreit relevant ist, ist zusätzliche Tätigkeit eines Patentanwaltes nicht erstattungsfähig

OLG Frankfurt a.M.:Wenn in Markensache Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz tätig ist & das „kleine 1×1“ des Markenrechts im Rechtsstreit relevant ist, ist zusätzliche Tätigkeit eines Patentanwaltes nicht erstattungsfähig

So das Gericht in seinem Beschluss vom 21. August 2023 (Az.: 6 W 24/20). In dem Beschwerdeverfahren waren unter anderem die Festsetzung von Patentanwaltskosten in dem Rechtsstreit streitig. Die Beauftragung und damit auch Kostenerstattung sah das Gericht nicht als zweckentsprechende Rechtsverfolgung an und setzte die Kosten ab.

LAG Düsseldorf: Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen rechtswidriger heimlicher Überwachung eines Beschäftigten durch Arbeitgeber mittels einer Detektei

LAG Düsseldorf: Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen rechtswidriger heimlicher Überwachung eines Beschäftigten durch Arbeitgeber mittels einer Detektei

Dies wurde unter anderem in einem Kündigungsschutzklageverfahren durch das Gericht mit Urteil vom 26. April 2023 (Az.: 12 Sa 18/23) entschieden.  In dem Rechtsstreit wurde eine Kündigung unter anderem mit dem Protokoll von heimlichen Überwachungsmaßnahmen einer Detektei während einer Arbeitsunfähigkeit begründet. Das Gericht bejaht den Verstoß gegen Art. 82 DSGVO und geht von einer nicht erforderlichen und unverhältnismäßigen Überwachung aus. Dazu wendet das Gericht auch bestehende Rechtsprechung des BAG an und zwar die fehlenden Ausschöpfung anderweitiger Maßnahme zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit und damit der Erschütterung einer eingereichten Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (zu Details ist auf den Volltext der Entscheidung zu verweisen). Das Gericht spricht dann 1.500 EUR als Schadensersatz zu.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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