Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Bußgeld in Höhe von 215.000 EUR wegen unrechtmäßiger Verarbeitung von Beschäftigtendaten
Das Bußgeld wurde durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber einem Unternehmen verhangen, dass unter anderem in einer Liste zu Beschäftigten in der Probezeit und auch weiteren Beschäftigten Informationen gesammelt hat, so unter anderem zu einer beabsichtigten Betriebsratsgründung oder einer möglichen Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Mehr hier: https://www.datenschutz-berlin.de/pressemitteilung/informationen-ueber-beschaeftigte-in-der-probezeit/
OLG Karlsruhe: Da das Gesetz keine Vorgaben für den sicheren Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr kennt,ist bei fehlender Vereinbarung zwischen Sender&Empfänger…
die Verkehrserwartung & Zumutbarkeit zu berücksichtigen. So das Gericht in seinem Urteil vom 27. Juli 2023 (Az.: 19 U 83/22) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche aus einem Vertrag, bei dem auch eine Fehlüberweisung auf ein Drittkonto hinsichtlich der Kaufpreisforderung erfolgte und diese Zahlung durch eine E-Mail mit einer gefälschten Rechnung veranlasst worden war. Diese sei, so der Beklagte, durch einen Hackerangriff verursacht. Diese Fehlversendung sah der Kläger als Pflichtverletzung nach § 280 I BGB an.
OLG Frankfurt a.M.: gewerblichen Nutzungsvertrages zur Übertragung von Fußballspielen-Vertraglicher Schadensersatz nach Kündigung und deliktischer Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung schließen sich nicht aus
So das Gericht in seinem Urteil vom 6. April 2023 (Az.: 11 U 169/22) in einem Rechtsstreit nach einer außerordentlichen Kündigung eines gewerblichen Nutzungsvertrages zur Übertragung von Fußballspielen in einem Gastronomiebetrieb. Der Vertrag war wegen Zahlungsrückständen gekündigt worden. Daher wurde der Beklagte auf pauschalierten nachvertraglichen Schadenersatz in Anspruch genommen und zugleich auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung, da nach der Kündigung noch weiterhin, zumindest ein, Fußballspiel öffentlich wahrnehmbar gemacht wurde. Das Gericht sprach beide geforderten Schadensersatzbeträge z.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.