Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
OLG Düsseldorf: Werbung für „Klimaneutrale Süßigkeiten“ wegen Aufklärung zur Aussage über QR-Code oder Hinweis auf Internetseite nicht wettbewerbswidrig
So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juli 2023 (Az.: 20 U 152/22) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen. Zu den Details der Bewerbung wird auf die Screenshots verwiesen, die im Urteil abrufbar sind. Das Gericht sah den geltend gemachten Unterlassungsanspruch als nicht als gegeben an. Es verneinte eine Irreführung nach § 5 UW.
OLG Düsseldorf: Werbung für „klimaneutrale Marmelade“ mangels Aufklärung zur Aussage in Werbung und Verpackung irreführend
So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juli 2023 (Az.: 20 U 72/22) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen. Zu den Details der Bewerbung wird auf die Screenshots verwiesen, die im Urteil abrufbar sind. Das Gericht sah den geltend gemachten Unterlassungsanspruch als gegeben an und begründete dies damit, dass eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a,5b UWG. Die fehlenden, aber nach Ansicht des Gerichts erforderlichen, Aufklärungen der Bewerbung sind eine Irreführung durch Unterlassen.
OLG Hamm: Verantwortlicher kann Auskunft bei missbräuchlicher Ausübung durch betroffene Person nach Art. 12 V 2 lit b) DSGVO
So entschieden durch das Gericht in seinem Urteil vom 20. Mai 2023 (Az.: 20 U 146/22) in einem Rechtsstreit um Prämienanpassungen einer privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer hatte verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Hinsichtlich des Auskunftsanspruchs, unter anderem zur Höhe der Beitragsanpassungen, führt das Gericht in Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen aus der DSGVO zur Unbegründetheit des Anspruchs an, dass der Anspruch missbräuchlich geltend gemacht worden sei.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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