Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
OLG Schleswig:Google-Shopping-Anzeige für Teil einer Photovoltaikanlage unter Preisangabe irreführend, wenn nicht erkennbar ist, dass der beworben Preis Umsatzsteuer in Höhe von 0% enthält & an welche Voraussetzungen diese Höhe der Umsatzsteuer geknüpft ist
So das Gericht mit seiner Entscheidung im sofortigen Beschwerdeverfahren vom 15. Juni 2023 (Az.: 6 W 9/23) in einem wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren, nach dem die erste Instanz den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen hatte. Das Gericht sieht in der fehlenden Angebe eine relevante wettbewerbsrechtliche Irreführung nach § 5 UWG und bejahte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch.
OLG Dresden: vorsorgliche Überwachung zur Vorbeugung befürchteter Einbrüche eines Nachbarn in Wohnanlage datenschutzrechtlich unzulässig
So das Gericht mit Hinweisbeschluss vom 16. Mai 2023 (Az.: 4 U 2490/22), mit dem auf die Möglichkeit der Zurückweisung des eingelegten Rechtsmittels der Berufung hingewiesen wurde. Hintergrund des Rechtsstreits sind Ansprüche aus einer Videoüberwachung von Mietern einer Wohnanlage. Der beklagte Mieter hatte seine Terrasse videoüberwacht und dabei den Kläger aufgezeichnet. Dieser hatte erfolgreich in der ersten Instanz die Löschung der Videoaufnahmen erstritten. Auch das OLG Dresden sieht den Anspruc.
LG Köln: Unzureichende Sicherung von Beweisen vor einer Abmahnung kann zur Kostenerstattungsanspruch des Abgemahnten im Urheberrecht führen
Und zwar dann, so auch in dem Fall, den das LG Köln durch Urteil vom 19. Mai 2023 (Az.: 14 O 401/21) entschieden hat. Dort konnte, so das Gericht auch ausführlich in den Entscheidungsgründen zur Abweisung der geltend gemachten Ansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Fotonutzung im Sozialen Netzwerk „Instagram“, nicht der ausrechende Beweis zur Rechtsverletzung geführt werden. Dies führt im Umkehrschluss auch dazu, dass der auf Basis des § 97a IV UrhG geltend gemachten Anspruch auf Ersatz von entstandenen Rechtsanwaltskosten zur Abwehr der Abmahnung, erstattet werden mussten. Das Gericht sah eine unberechtigte Abmahnung und daher den Anspruch als gegeben an.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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