Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

LG Hannover: Fehlender Hinweis auf Bewertung, die gegen Gegenleistung erteilt wurden, ist eine Irreführung

LG Hannover: Fehlender Hinweis auf Bewertung, die gegen Gegenleistung erteilt wurden, ist eine Irreführung

So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 2022 (Az.: 21 O 20/21) im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Onlinehändler. Dieser hatte Guthabenpunkte für ein Guthabenkonto für weitere Einkäufe vergeben, wenn Kunden eine Bewertung abgegeben hatten. Dazu war ein Account bei dem Onlinehändler erforderlich.

BAG: Abberufung von Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund möglich->wichtiger Grund ist gleichzeitige Funktion als Betriebsratsvorsitzender, da Interessenkollisionen drohen

BAG: Abberufung von Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund möglich->wichtiger Grund ist gleichzeitige Funktion als Betriebsratsvorsitzender, da Interessenkollisionen drohen

So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juni 2023 (Az.: 9 AZR 383/19), zudem bisher nur eine Pressemitteilung vorliegt. In diesem Verfahren hatte das BAG den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens mit rechtlichen Fragen beschäftigt. Der EuGH hatte mit Urteil vom 09. Februar 2023, Az.: C-453/21, entschieden, so dass das BAG nunmehr auch seine Entscheidung treffen konnte.

Das Gericht sieht auch nach der Rechtslage bis zum 24.5.2018 und danach unter Geltung des § 38 BDSG einen Interessenkonflikt zwischen der Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Funktion als Vorsitzendem eines Betriebsrates.

Link zur Pressemitteilung: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/betriebsratsvorsitzender-als-datenschutzbeauftragter/

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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