Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Neues Gesetz zum „Whistleblowing“ steht in den Startlöchern
Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.
Grundsätzlich besteht unter anderem für Unternehmen, eingetragene Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts (das Gesetz nennt diese „Beschäftigungsgeber“) eine unmittelbar aus dem Gesetz resultierende Pflicht zur Einführung einer sog. internen Meldestelle.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes am 2.Juli 2023 muss diese Meldestelle für alle Beschäftigungsgeber mit mehr als 250 Mitarbeitende eingerichtet sein.
Erst ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Pflicht für Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden bis zu 249 Mitarbeitende.
VG Berlin: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann berechtigt verweigert werden, wenn Nachfrage zur Mitteilung des Geburtsdatums wegen Identität der auskunftbegehrenden Person diese keine Mitteilung vornimmt
So entschieden durch das Gericht mit Beschluss vom 24. April 2023 (Az.: VG 1 K 227/22) im Rahmen eines Antrages auf Prozesskostenhilfe. Zugrunde lag eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde zu einer Beschwerde einer Person aufgrund eines Vorgangs zu einer Auskunft, die diese Person von einer Wirtschaftsauskunftei erhalten wollte. Diese hatte auf Basis von Art. 12 VI DSGVO die Auskunft verweigert, da eine genaue Identifizierung des Auskunftsbegehenden nicht möglich war. Zu Recht, wie das VG Berlin im Rahmen der Bewertung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entschieden hat.
BGH: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Rechtsgrundlage des Art. 17 I DSGVO
Nach Entscheidung des EuGH hatte der BGH nunmehr einen Rechtsstreit rund um die Darstellung von Berichterstattung in einer Internetsuchmaschine und das Begehren der genannten und durch die Verwendung von Fotos auch erkennbaren Person auf „Auslistung“ der Suchmaschinensuchergebnisse zu entscheiden.
In der Entscheidung vom 23. Mai 2023 (Az.: VI ZR 476/18) hat das Gericht gemäß der bisher nur als Pressemitteilung bekanntgeworden Entscheidung die Vorgaben des EuGH umgesetzt und bezogenen auf die Fälle, in der Nachweis der Unrichtigkeit der dargestellten Information bewiesen werden konnte, dem Anspruch stattgegeben.
Link zur Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=133635&linked=pm&Blank=1
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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