Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
EuGH: fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung durch Unternehmer bei Dienstleistung= kein Anspruch auf Vergütung und/oder Wertersatz
So das Gericht in seinem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Essen. Dieses hat einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem nach Erbringung der Dienstleistung durch den Verbraucher der Widerruf erklärt wurde. Der Verbraucher verweigerte die Zahlung der vereinbarten Vergütung und verwies dabei darauf, dass trotz des vorliegenden Fernabsatzvertrages keine Information zum Widerrufsrecht erteilt worden war. Dies führt dazu, so der EuGH in seiner Entscheidung, dass kein Anspruch auf Vergütung und auch kein Anspruch auf Wertersatz besteht.
Datenschutzkonferenz hat getagt
Es wurden aus der Tagung am 10.Mai 2023 und 11.Mai 2023 bereits einige Dokumente veröffentlicht.
1. Entschließung der Datenschutzkonferenz-Notwendig eines eigenen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz angesichts jüngster EuGH-Entscheidungen (Achtung:.pdf-Dok.)
2.Positionspapier der Datenschutzkonferenz zur datenschutzrechtlichen Bewertung von sog. „Souveränen Clouds“ (Achtung:.pdf-Dok.)
3. Stellungnahme der Datenschutzkonferenz mit Forderung einer einheitlichen Regelung ,aus datenschutzrechtlicher Sicht, für Smart Meter Einsatz zur Erfassung des Verbrauchs von Kaltwasser bei Endverbraucher (Achtung:.pdf-Dok.)
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/dsk/2023-05-11_DSK-Stellungnahme_Funkwasserzaehler.pdf
EuGH: Der Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung des Datenschutzrechts ist nicht auf erhebliche Schäden beschränkt
So das Gericht in seiner Entscheidung vom 4.Mai 2023 in der Rechtssache C‑300/21, einem Vorabentscheidungsersuchen eines österreichischen Gerichts in einem Verfahren rund um das Datenschutzrecht gegen die Österreichische Post AG.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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