Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg veröffentlicht FAQ zum Thema Datenschutzrecht in Schwerbehindertenvertretungen
Die FAQ geben einen guten Überblick über wesentliche Fragen rund um personenbezogene Daten in der täglichen Arbeit dieses Gremiums und der Umgang aus datenschutzrechtlicher Sicht. Mehr finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-datenschutz-in-der-schwerbehindertenvertretung/
VG Hannover: Auswertung von per Software erhobener Leistungsdaten durch Versandhandelsunternehmern zu diversen Zwecken datenschutzrechtlich zulässig
Das Gericht hatte sich mit den Handlungen in einem Versandzentrum des Versandhandelsunternehmens zu beschäftigten, nach dem gegen eine Untersagung der zuständigen Landesbehörde Klage erhoben worden. Das Gericht setzt sich in dem Urteil vom 9.Februar 2023 (Az.: 10 A 6199/20) mit den konkreten genutzten Softwaretools und deren Vorgängen der Datenerhebung und der nachfolgenden Auswertung der erhobenen personenbezogenen Daten auseinander.
OLG Schleswig: Fehlende Anspruchsberechtigung nach § 8 UWG verhindert nicht Aktivlegitimation für Vertragsstrafe aus Unterlassungs-und Verpflichtungsvertrag
Das Gericht hatte sich in einem Berufungsverfahre mit einer Vertragsstrafeforderung zu beschäftigen, die mit der Angabe von Grundpreisen nach der PAngV und dem fehlenden Link zur EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform9 begründet wurden. In seinem Urteil vom 9. März 2023 (Az.: 6 U 36/22) sieht das Gericht trotz einer fehlenden Aktivlegitimation aus § 8 III UWG für den klagenden Verein die Berechtigung, aus dem Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag einen Anspruch geltend zu machen.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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