Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
OLG Hamm: Unzulässige Speicherung von Daten verursacht kein Schmerzensgeld Art.82 DSGVO von mehr als 50 EUR
So entschieden in einem Beschluss vom 19. Dezember 2022 (Az.: 11 W 69/22) im Rahmen einer Beschwerde in einem Prozesskostenhilfeverfahren und bezogen auf den dortigen Sachverhalt, mögliche Ansprüche, unter anderem nach Art. 82 DSGVO, rund um eine Speicherung von personenbezogenen Daten bei einem Träger der Arbeitsverwaltung.
AG Frankfurt a.M.: keine Urheberrechtsverletzung durch Hintergrundmusik bei Pizzalieferdienst
So das Gericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 2022 (Az.: 32 C 1565/22). Der Lieferdienst hatte die Musik über ein TV-Gerät in seinen Räumlichkeiten abgespielt und im Gerichtsverfahren unter anderem vorgebracht, dass nur Mitarbeiter diese Musik zur Kenntnisgenommen hatten und keine Kunden. Das Gericht sah darin keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 15 III UrhG.
LG München I: Räumliche Nähe von Angaben zu „Verbrauch und Emissionen“ und der Bezeichnung „WLTP“ kann zu Irreführung bei Kfz-Bewerbung führen
So auch in einem Fall, in dem das Landgericht München I zu Gunsten des abmahnenden Umweltschutzverbandes entschieden hat (Urteil vom 7. Februar 2023, Az.: 1 HK O 4969/22, nicht rechtskräftig). Gemäß Angaben in der veröffentlichten Pressemitteilung sah das Gericht hier die Irreführung darin, dass Verbraucher annehmen könnten, dass die beworbenen Angaben zu Verbraucher und Emissionen nach den Vorgaben des Testverfahrens WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt worden seien. Dies war aber nicht der Fall, sondern es wurden die Angaben nach er älteren Methode des Prüfzyklus des NEFZ ermittelt.
Der Link zur Pressemitteilung vom gestrigen Tage hier:https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2023/4.php
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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