Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
LG Stuttgart: Schaltfläche mit der Bezeichnung „Senden“ gegenüber Verbraucher führt nicht zum Vertragsschluss
So entschieden durch das Gericht in einem Rechtsstreit zwischen einem Makler und einem Kunden im Urteil vom 28. Dezember 2022 (Az.: 30 O 28/22) rund um Provisionsansprüche des klagenden Maklers. Thema war unter anderem die Darstellung auf der Internetseite des klagenden Maklers. Dort war die Abgabe einer Willenserklärung möglich, wobei dies nur unter der Betätigung eines Buttons mit der Beschriftung „Senden“ möglich war. Das Gericht sieht keine Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift des § 312g III BGB.
BGH zu Haftung für Werbung von Partnern im Affiliate-Marketing & Haftungszurechnung bei Werbenden
Es liegt keine Haftung vor, wenn der Affiliate eigene Dienstleistung oder Produkt entwickelt& dabei Links zur Provisionsgewinnung nutzt. So das Gericht in einer Entscheidung vom 26.Janaur 2023 ( AZ.I ZR 27/22), zu der bisher nur die Pressemitteilung vorliegt.
EuGH: Internetverkaufsplattform kann für Angebot von „Markenfälschungen“ durch Angebotsdarstellung wegen Markenrechtsverletzung haften
So der EuGH im Rahmen einer Entscheidung zu einem Vorlageersuchen, in dem es um die Frage der rechtlichen Verantwortlichkeit für „Markenfälschungen“ ging und in dem der Markeninhaber, es waren verschiedene Marken einer bekannten Schuhmarke, die Verantwortlichkeit der Internetverkaufsplattform und der verschiedenen juristischen Personen, die für das Angebot und den Vertrieb von Waren über die Internetverkaufsplattform zuständig sind, klären lassen wollte. Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 2022 (Az.: C‑148/21 und C‑184/21) zu der Frage der Haftung auf Unterlassung wegen der Verletzung von Art. 9 II a UMV entschieden
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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