Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
LAG Baden-Württemberg: Mitbestimmung durch den Betriebsrat bei Einführung von Desk-Sharing durch Arbeitgeber grundsätzlich nicht gegeben, da Arbeitsverhalten betroffen
Anders, im Streitfall aber nicht relevant, kann dies unter anderem dann sein, wenn ein elektronisches Buchungssystem für die Buchung von Desks vorhanden ist. So das Gericht in seinem Beschluss vom 6. August 2024 (Az.: 21 TaBV 7/24) in einem Verfahren, in dem die Einsetzung einer Einigungsstelle streitig war.
OLG München: Die Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an einen privat genutzten E-Mail-Account stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar->die Folge kann eine außerordentliche Kündigung eines Vorstandanstellungsvertrag einer AG sein
So das Gericht in seinem Endurteil vom 31. Juli 2024, Az.: 7 U 351/23 e, in einem Rechtsstreit, in dem unter anderem die außerordentliche Beendigung eines Anstellungsvertrages als Vorstand einer AG streitig war.Das Gericht sah in Fällen, in denen geschäftliche E-Mails auch an eine privat genutzte E-Mail-Adresse geschickt wurden, zunächst einen Verstoß gegen die DSGVO.
Ab November 2024 könnten Änderungen im Impressum anstehen
Und zwar für alle Unternehmen, die noch nicht über eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) verfügen. Dies wird ab November 2024 Unternehmen zugeteilt.
Über die steuer- und finanzrechtlichen Rahmenbedingungen erfahren Sie hier mehr.
Mit der Erteilung dieser Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) muss das Impressum auf allen Internetseiten, auf denen Sie aktiv sind und ein Impressum führen, um diese Nummer angepasst werden. Dies ergibt sich aus der entsprechenden gesetzlichen Regelung des § 5 I Nr.6 DDG. Achten Sie also auf die entsprechende Erteilung und setzten Sie die Änderungen sofort um. Ansonsten kann dies ein Bußgeld oder auch eine Abmahnung zur Folge haben.
Vorsicht:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzt nicht eine ggf. bereits jetzt genannte Umsatzsteueridentifikationsnummer, sondern ist zusätzlich anzugeben.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!
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Termine und Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.