Nach der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG, die binnen einer Fristv von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden muss, wird den B2C-Verkauf von Waren in einigen Bereichen beeinflußen (z.B. längere Frist der Beweislastumkehr bei Sachmangel).

Quelle:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/04/15/eu-adopts-new-rules-on-sales-contracts-for-goods-and-digital-content/