So das Verwaltungsgericht Saarlouis in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29. Januar 2016, Az.: 1 K 1122/14). So ist nach Ansicht des Gerichts zulässig, den Zugang und Zugriff zu einem Schrank, in dem Betäubungsmittel enthalten sind, und der sich in einem nicht-öffentlich zugänglichen Bereich einer Apotheke befindet, per Video zu überwachen, wenn die Arbeitnehmer in die Überwachung eingewilligt hätten. Aus Sicht des Datenschutzes unzulässig ist jedoch die Überwachung des öffentlichen Verkaufsraumes der Apotheke, wenn die Überwachung nicht ausreichend begründet und mit Tatsachen belegt werden können, die die Überwachung rechtfertigen könnten. Solche Tatsachen seien zum Beispiel häufige Diebstähle oder eine hohe Dichte von Straftaten in dem Gebiet, in dem sich die Apotheke befindet.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann
- LG Düsseldorf: Umsetzung der Vorgaben des EuGH zu § 11 PAngV=Verstoß gegen §§ 5a,5b UWG, wenn bei Werbung mit Eigenpreisreduzierung nicht auf niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Preisherabsetzung direkt Bezug genommen wird