So das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13. Juni 2019, Az.: 2 U 55/18). Das Gericht hatte im Berufungsverfahren verschiedene geschäftliche Handlungen eines Verkaufsmarktes zu bewerten. Darunter unter anderem auch die Angabe „XYZ feiert Neueröffnung mit Wertschecks für Möbel und Küchen“. Tatsächlich fand aber nur ein Umbau statt und der Verkauf lief, eingeschränkt, weiter. Die Richter sahen in der Angabe eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung nach § 5 UWG.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann