So das LG Berlin in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 8. Juni 2022, Az.: 52 O 226/22). Dort war in einer Werbeanzeige in einer Internetsuchmaschine für Produkte unter der Angabe von Produktbezeichnungen geworben worden, die Produkte aber durch den Werbenden nicht verkauft worden. Dies war als irreführend nach § 5 UWG beanstandet worden. Da sin Anspruch genommene Unternehmen hatte unter anderem darauf verwiesen, dass die Inhalte der Werbeanzeige durch den Betreiber der Internetsuchmaschine aufgrund von dynamischen Keywords erstellt worden war. Dies entbindet, so das Gericht, aber nicht von der rechtlichen Verantwortlichkeit und somit wurde dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch stattgegeben.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann